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Seit langem wird in der Gesetzgebung die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle verlangt. |
Bild: Blower-Door-Einsatz Quelle: ea-nrw | Voraussetzung für die Durchführung dieses Tests ist, dass die Gebäudehülle mit der Luftdichtheitsebene einschließlich aller Fenster und Türen bereits fertig gestellt, und der Innenausbau jedoch noch nicht erfolgt ist. Denn nur so können die mit Hilfe des Blower Door Verfahrens festgestellten Undichtigkeiten auch nachgebessert werden. Mit einem Thermoanemometer (Luftgeschwindigkeitsmessgerät), künstlich erzeugtem Nebel oder ggf. auch mit Hilfe von Thermografieaufnahmen können Leckagen festgestellt werden, während der Unterdruck aufrechterhalten bleibt. Leckverdächtige Stellen, also Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen werden abgesucht. Zeigt das Thermoanemometer eine Luft- geschwindigkeit von über 2 m/s an sollte unbedingt nachgebessert werden. Ebenso wichtig ist das Abdichten von großen Leckagen. Im Anschluss an die Nachbesserung der Luftdichtheit wird zur Kontrolle erneut der n50-Wert bestimmt. Der n50-Wert gibt den Luftwechsel, d.h. das Verhältnis der stündlich ausgetauschten Luftmenge zum Gebäudevolumen bei einem Unterdruck von 50 Pascal an (entspricht ca. Windstärke 6). |
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