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ModernFacilityService - Energieberatung und Modernisierungsplanung - Die wichtigsten Fragen


Die wichtigsten Fragen zum Energieausweis


Quelle: ea-nrw

Hier können Sie sich die Broschüre des Bauministeriums ansehen

A Warum gibt es einen bundeseinheitlichen Energieausweis für Gebäude?

Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung seit 2006 in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Es gibt zur Zeit viele unterschiedliche regionale Energieausweise, die unterschiedliche Ergebnisse und Kennwerte ausweisen. Für ein Gebäude, dass mit zwei unterschiedlichen regionalen Energieausweisen berechnet würde, lägen unterschiedliche Ergebnisse vor, je nachdem mit welchem Modell und nach welchen Berechnungsregeln gerechnet wurde.



B Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

Ein Energiebedarfsausweis für Gebäude ist ein Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden ohne dass nutzerabhängige Verbrauchswerte mit einbezogen werden.



C Was ist das Ziel des Energieausweises?

Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“, er soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.



D Wie hoch sind eigentlich durchschnittlich die monatlichen Energiekosten je Haushalt?

Rund 160 € gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den häuslichen Energieverbrauch aus, davon einen Großteil für Heizung und Warmwasser. Seit 2000 sind diese Ausgaben um über 50% gestiegen.

Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1. Halbjahr 2006, Wiesbaden 2007.



E Was steht bzgl. des Energieausweises in der EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU-Richtlinie schreibt einen Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude vor.

Der Energieausweis nach der EU-Richtlinie muss 3 wesentliche Aussagen enthalten:
  • Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Modernisierungsempfehlungen



F Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bei Bau, Verkauf, Vermietung oder wesentlicher Änderung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz einsehbar gemacht werden.

Das heißt: wird ein Gebäude innerhalb eines Jahres umfassend modernisiert oder zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis zugänglich gemacht werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Auch beim Verkauft eines Hauses ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die energetische Bewertung des Hauses vorzulegen.



G Wie läuft eine Energieausweiserstellung bei BEDARFS-Verfahren ab?

Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist recht einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller(uns), der ins Haus kommt und das Gebäude mit sämtlichen Kennwerten (Aufbau aller Flächen welche Außenluftkontakt haben sowie die Heizungstechnik und Warmwasserbereitung) aufnimmt. Auf Grundlage dieser daten wird ein Energieausweis erstellt. Dieser wird dem Eigentümer übergeben. Im Bedarfsausweis sind Modernisierungshinweise enthalten; die Berechnungsergebnisse aus dem ausführlichen Verfahren können direkt als Planungsgrundlage verwendet werden (Einsparung bei Planungskosten!)



H Wie läuft eine Energieausweiserstellung beim VERBRAUCHS-Verfahren ab?

Diese "Dokument" ist nur für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten zulässig. Die Verbräuche (aus Rechnungen) dienen als Grundlage. Weiterhin müssen genaue Belegungen (Personenzahl) und Witterungseinflüsse über den gesamten Bewertungszeitraum berücksichtigt werden. Diese Art der Ausweiserstellung ist auch nur dann zulässig, wenn das Gebäude ohnehin nicht modernisiert werden soll da mit diesem Verfahren keinerlei Gebäudebewertung möglich ist. Aus diesem Grund kommt der sog. Verbrauchsausweis einem Persilschein verdächtig nahe und kann zu großen Problemen für Eigentümer und Miet-/Kaufinteressenten führen!!! Dänemark hat diese Art der Berechnung nach 3 Jahren wegen völliger Zwecklosigkeit wieder abgeschafft. Auch wenn Gebäude über Etagenheizungen verfügen ist ein Verbrauchsausweis praktisch nicht ausstellbar.



I Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energieausweis-Ausstellung?

1. Bei der ausführlichen Datenaufnahme für den Bedarfsausweis werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.

2. Bei der vereinfachten Datenaufnahme für den Bedarfsausweis stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energieausweis deutlich reduziert. Auch dieser Pass ist anerkannt.

3. Beim Verbrauchsausweis werden neben den tatsächlichen Verbräuchen die Klimadaten und die Wohnungsbelegungen des Bewertungszeitraumes zu Grunde gelegt. Daraus errechnet sich der Verbrauch - dies führt zu einer Bewertung welche eher das Nutzerverhalten (und nicht das Gebäude!) bewertet.



J Warum sind im Energiebedarfsausweis keine genauen Heizkosten enthalten?

Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben.

Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt, kurz oder lange duscht(oder sogar badet), von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja – leider - auch fortwährend ändern.

Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.



K Wenn der Energieausweis nach Bedarfsverfahren keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?

Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können.

Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energieausweisausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.



L Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energieausweis eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor. Die genaue Geltungsdauer für Energieausweise in Deutschland ist in der EnEV 2007 geregelt, sie beträgt auch hier 10 Jahre. Jedoch empfiehlt es sich nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen einen neuen, aktualisierten Ausweis auzustellen, da hier die höherer Effizienz berücksichtigt wird.



M Sind in den Jahren 2006/2007 ausgestellte Energieausweise über 2008 hinaus gültig?

Ja, hierzu gibt es klare Aussagen der zuständigen Bundesministerien. Die dena-Energieausweise, die im Rahmen des Feldversuchs der dena in 2004 ausgestellt wurden und auch Ausweise, die in 2005, 2006 und 2007 ausgestellt wurden/werden, entsprechen den Anforderungen des Gesetzgebers und sind auch über 2007 hinaus gültig.




N Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind?

Das mit der Austellung beauftragte Unternehmen haftet für die Aussagen im Energieausweis. Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung seitens des Ausstellers. Im Vertrag werden die Verfahren zur Datenaufnahme und –auswertung geregelt. Ein gutes Unternehmen zeichnet sich neben Kompetenz durch eine gute Haftpflichtversicherung aus - um auch im Fall der Fälle seine Kunden nicht im Regen stehen lassen zu müssen. Liefert der Eigentümer die Daten, so ist dieser für die Richtigkeit verantwortlich!

 
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