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ModernFacilityService - Energieberatung und Modernisierungsplanung - Die Energieeinsparverordnung


Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung ist die Zusammenführung von:
  • Wärmeschutzverordnung (WschVO)
  • Heizanlagenverordnung (HeizAnlV)

Ziel dieser Regulierung ist eine energetische Gesamtbewertung von Gebäuden
mit entsprechender Aufdeckung von Verlustbereichen.
Die Anforderungen der EnEV berücksichtigen Wärmeschutz und Anlagentechnik.

Anlagentechnik:


Bild: Heizungsanlage Quelle: mfs
 
 


Sie begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf
für Raumheizung und Trinkwassererwärmung.
Hierbei wird erstmals auch die primärenergetische
Klassifizierung des Energieträgers und
Effizienz der Anlagentechnik berücksichtigt.
Die primärenergetische Klassifizierung ergibt sich
durch die Umwandlungsverluste von der Gewinnung/Förderung
eines Energieträgers (Gas/Öl/Strom/Holz)
bis zur Lieferung an/in Ihr Haus.
Somit ist Strom beispielsweise wesentlich schlechter
bewertet als Erdgas oder Heizöl.

Die Anlagentechnik-Bewertung ergibt sich
aus der logischen Folge, dass neuere Kesselanlagen
bedingt durch technische Weiterentwicklung,
ggf. geringere Systemtemperaturen,
bessere Kesseltechnik (Niedertemperatur, Brennwert)
und bessere Wärmedämmung höhere Wirkungsgrade erzielen.
 
Wärmeschutz:


Bild: Dachkonstruktion Quelle: dena
 


Die EnEV setzt Grenzwerte für die Bauteile
der Gebäudeaußenhülle.
Jedes Bauteil (Fenster, Außenwände, Dachflächen,
Bodenplatte, oberste Geschossdecke, usw.)
wird für sich betrachtet und bewertet.
Daraus und aus Randdaten wie Bauart, Nutzung,
Gebäudelage und –ausrichtung, Luftdichtheit,
Wärmebrücken und der Anzahl der Personen
im Haushalt wird der Wärmebedarf ermittelt.

Daraus resultierend ist eine energetische Gesamtbetrachtung möglich,
welche verschiedene Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung
von finanziellen und/oder gestalterischen Gesichtspunkten ermöglicht.
(z.B. bei denkmalgeschützten Bauwerken)

Die Anforderungen der EnEV beinhalten 2 wesentliche Bestimmungen:

1. Nachrüstpflichten:
  • Heizanlagentausch
  • Dämmung von wärmeführenden Rohrleitungen
  • Dämmung oberster Geschossdecken
diese Nachrüstpflichten sind innerhalb bestimmter Fristen
in Abhängigkeit von Gebäudegröße, Eigentumsverhältnissen
und Erstellungsdaten zu erfüllen
 
2. Bedingte Anforderungen:
  • bei Sanierungen der Aussenhülle (Dach, Fassade, Fenster, usw)
  • bei Gebäudeerweiterungen um mehr als 30 m³
    (dann gelten die Grenzwerte für Neubau!)
diese Anforderungen sind im Rahmen von geplanten Sanierungsmaßnahmen verbindlich.
 
Grundsätzlich gilt:

Neue oder auszutauschende Bauteile oder Anlagen dürfen die energetische
Gesamtqualität eines Gebäudes nicht verschlechtern!

Hier die derzeit gültige EnEV


 
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