Anfrageformular Unser Spektrum ° Energieeffizienz Leistungen + Angebote ° Qualität & Leistung Energieberatung ° Energieeffizienz in Unternehmen ° Modernisierungsberatung Energieausweis - Die Energieeinsparverordnung - Die wichtigsten Fragen Stromsparberatung Analyse-Dienstleistungen ° Thermografie ° Blower-Door-Test ° Feuchtecheck/Schimmel Gebäudecheck/Solarcheck - Der richtige Zeitpunkt - Zuschüsse & Fördermittel - Anlagentechnik - Wärmebrücken - Dämmung - Dämmstoffe Wertermittlung Energie-Alternativen ° Holz als Brennstoff ° BHkW ° Brennstoffzelle ° Brennwerttechnik ° Wärmepumpe ° Regenwasser-Nutzung Glossar Linkliste Impressum / Disclaimer Datenschutz-AGB |
Die Energieeinsparverordnung ist die Zusammenführung von: |
Anlagentechnik: Bild: Heizungsanlage Quelle: mfs | Sie begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf für Raumheizung und Trinkwassererwärmung. Hierbei wird erstmals auch die primärenergetische Klassifizierung des Energieträgers und Effizienz der Anlagentechnik berücksichtigt. Die primärenergetische Klassifizierung ergibt sich durch die Umwandlungsverluste von der Gewinnung/Förderung eines Energieträgers (Gas/Öl/Strom/Holz) bis zur Lieferung an/in Ihr Haus. Somit ist Strom beispielsweise wesentlich schlechter bewertet als Erdgas oder Heizöl. Die Anlagentechnik-Bewertung ergibt sich aus der logischen Folge, dass neuere Kesselanlagen bedingt durch technische Weiterentwicklung, ggf. geringere Systemtemperaturen, bessere Kesseltechnik (Niedertemperatur, Brennwert) und bessere Wärmedämmung höhere Wirkungsgrade erzielen. |
Wärmeschutz: Bild: Dachkonstruktion Quelle: dena | Die EnEV setzt Grenzwerte für die Bauteile der Gebäudeaußenhülle. Jedes Bauteil (Fenster, Außenwände, Dachflächen, Bodenplatte, oberste Geschossdecke, usw.) wird für sich betrachtet und bewertet. Daraus und aus Randdaten wie Bauart, Nutzung, Gebäudelage und –ausrichtung, Luftdichtheit, Wärmebrücken und der Anzahl der Personen im Haushalt wird der Wärmebedarf ermittelt. |
1. Nachrüstpflichten: |
in Abhängigkeit von Gebäudegröße, Eigentumsverhältnissen und Erstellungsdaten zu erfüllen |
2. Bedingte Anforderungen: |
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